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Wahl | Geschäftsordnung

 

Geschäfts- und Wahlordnung des OGV Eppingen
§ 1 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge gestalten sich wie folgt:
10,00 € je Einzel-Mitglied
18,00 € je Familienbeitrag (Ehegattin/Ehegatte)
Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende

Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung verdiente Mitglieder zur Wahl als Ehrenmitglieder und/oder  Ehrenvorstände vorschlagen. Die Abstimmung erfolgt in der Mitgliederversammlung per Akklamation.Einzug Mitgliedsbeiträge
Die zu entrichtenden Mitglieder-Beiträge werden im Februar eines Geschäftsjahres vom genannten Konto abgebucht. Grundlage der Abbuchung ist die Mitgliedermeldung des Vereins bis zum 1. Februar des betreffenden Geschäftsjahres bzw. die letzte gemeldete Mitgliedermeldung.

§ 2 Fördernde Mitglieder
Der Obst- und Gartenbauverein hat ordentliche und fördernde Mitglieder.
Fördernde Mitglieder können natürliche (Einzelpersonen) und juristische Personen (Gesellschaften, Firmen und Körperschaften) sein, die den Zweck des Obst- und Gartenbauverein ideell und materiell fördern möchten.
Der Beirat entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung eines fördernden Mitglieds.
Für fördernde Mitglieder besteht kein Stimm- und Wahlrecht.
Die fördernde Mitgliedschaft kann mit einer Frist von mind. drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Der Beitrag für Privatpersonen beträgt mindestens € 25,00 im Jahr. Der Beitrag ist für die Förderung der Obst- und Gartenbauverein – Arbeit bestimmt und an keine Dienstleistung geknüpft.

§ 3 Vorstandsmitglieder
Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder sind in der Satzung geregelt.
Die Mitglieder des Beirats übernehmen Aufgaben für den Obst- und Gartenbauverein.

§ 4 Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitglieder sind die Mitglieder im Obst- und Gartenbauverein.
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen 14 Tage vorher, schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Schriftliche Anträge, die keinen Punkt der Tagesordnung betreffen, sind ebenfalls zu behandeln, wenn sie 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand in schriftlicher Form, eingehen sind.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, bei der Mitgliederversammlung das Wort zu ergreifen und sich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu äußern.
Jedes ordentliche Mitglied hat, gemäß Satzung eine Stimme
Die Stimmabgabe erfolgt per Handzeichen
Zur Ermittlung der Mitgliederzahlen werden nur Mitglieder, deren Beitrag entrichtet wurde und Beitragsfreie Mitglieder berücksichtigt.

§ 5 Wahlvorschläge
Vorschläge zur Wahl des 1. Vorsitzend, st. Vorstands, Kassier, Schriftführer und Beiräte können vom Vorstand vorgelegt werden.
Wahlvorschläge der Mitglieder sind 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Wahlvorschläge in der Mitgliederversammlung bedürfen der Zustimmung von drei anwesenden Mitgliedern.

§ 6 Wahlen
Zur Durchführung der Wahlen wählt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter.
Während der Wahl leitet der Wahlleiter die Mitgliederversammlung.
Die Wahl des Vorsitzenden, der Stellvertreter, des Kassiers und des Schriftführers finden in getrennten Wahlgängen statt. Soweit nur ein Vorschlag vorliegt und niemand widerspricht, kann die Wahl per Handzeichen vorgenommen werden. Auf Antrag kann die Wahl schriftlich erfolgen.Die Wahl der Beiräte wird, in einem Wahlgang, ausschließlich per Handzeichen vorgenommen. Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen, es genügt eine einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl vorzunehmen.
Personen, die sich zur Wahl in den Vorstand zur Verfügung stellen, müssen Mitglieder des Vereins sein.
Vor der Durchführung der Wahl muss der jeweilige Bewerber seine Zustimmung zur Wahlannahme erklären

Die Satzung wurde bei der Mitgliederversammlung am 05.05.2017 beschlossen.

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Bezirks- Obst- und Gartenbauverein e. V. Eppingen

 

 

Tel.: 07262 6172643

 Fax: 07262 6172641

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