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Sachkunde

Informationen zur Beantragung der neuen Ausweise in der Sachkunde

Für die Besitzer eines Nachweis für die Sachkunde im Pflanzenschutz sind entscheidende Änderungen in Kraft getreten. Der Sachkundenachweis ist mit Einführung des Gesetzes zeitlich nicht mehr unbegrenzt gültig.


Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und beantragen den neuen Ausweis ohne
zeitliche Verzögerungen.

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Jeder, der beruflich
• Pflanzenschutzmittel anwendet,
• Pflanzenschutzmittel verkauft,
• nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen
Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
• über den Pflanzenschutz berät
• oder eine Prüfung in der Sachkunde, z.B. im Rahmen einer Fachwarteausbildung abgelegt hat

muss ab dem 26.11.2015 den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Das heißt die vorhandene Bescheinigung/Prüfungszeugnis der Sachkunde wird durch diesen Nachweis im Scheckkartenformat ersetzt. Des Weiteren ist in 3 Jahren einmal eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Für die Teilenahme an der 4-stündigen Fortbildung erhalten Sie eine Tellnahmebescheinigung, die Sie bitte zu Hause aufbewahren. Die bisherigen Fortbidlungen sind bsi 31.12.2015 gültig. Ab 01.01.2016 muss für den neuen 3-Jareszeitraum eine neue Fortbildungsveranstaltung besucht werden.

Antragsstellung und Fristen:
Die Beantragung des neuen SKN muss bis zum 26.05.2015 bei der zuständigen Stelle/Landratsamt des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist.

Die Beantragung kann nur über das Internet durchgeführt werden. Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen kann der Antrag von Bekannten auch auf der Internetseite des Landratsamts heruntergeladen werden.
Diesen Antrag ergänzen Sie mit den erforderlichen Daten und senden diesen, mit der Prüfungsurkunde (Kopie), per Post an das zuständige Landratsamt. Falls Sie sich über das Verfahren zusätzlich informieren möchten wenden Sie sich bitte an das

Landratsamt Heilbronn - Tel.: 07131 / 994 - 0 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelle Information bzgl. Antrag per Post
Nach einer Antragsstellung wurde am 03.11.2014 dem Antragssteller mitgeteilt, dass die Anträge nur noch Online über das nachfolgend beschriebene Verfahren möglich ist. Bitte beachten Sie dies und beantragen den Ausweis übers Internet.

Antrag über Internet:
Unter folgendem Link kann der Antrag online gestellt werden:
https://www.pflanzenschutz-skn.de

Wir empfehlen die Antragstellung über Internet mit Registrierung. Dies hat den Vorteil, dass Sie als Antragsteller/in den Bearbeitungsstatus verfolgen und gegebenenfalls Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen können.
Beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags die zusätzlichen Hinweise für Baden-Württemberg.
Sie wählen das zuständige Bundesland (Baden-Württemberg) aus und finden über die Eingabe der Postleitzahl das entsprechende Landratsamt.

Bitte zuvor von der vorhandenen Bescheinigung/Prüfungszeugnis der Sachkunde eine PDF oder JPEG Datei erstellen, da dieser Nachweis als Anhang mit dem ausgefüllten Antrag zu versenden ist.

Kosten:
Die Ausgabe des Sachkundenachweises ist gebührenpflichtig nach den jeweils gültigen Regelungen bei den zuständigen Behörden.

Nach ersten Rückmeldungen betragen die Gebühren für den Landkreis Heilbronn € 30,--.

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Bezirks- Obst- und Gartenbauverein e. V. Eppingen

 

 

Tel.: 07262 6172643

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